Indien
Klimatabelle Delhi
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 21 | 23 | 31 | 36 | 41 | 39 | 36 | 34 | 34 | 34 | 30 | 23 |
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Min. Temperatur °C | 7 | 9 | 14 | 21 | 26 | 28 | 27 | 26 | 24 | 19 | 11 | 8 |
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Sonnenstunden / Tag | 8h | 9h | 10h | 9h | 10h | 8h | 7h | 6h | 8h | 9h | 9h | 7h |
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Regentage | 2 | 2 | 1 | 1 | 2 | 4 | 8 | 8 | 4 | 1 | 0 | 1 |
WETTER & KLIMA
April bis Juni: heiße Trockenzeit
Juli bis September: Monsunzeit
In Nord- und Zentralindien herrscht subtropisches Kontinentalklima, die Regenzeit geht von Juli bis September. An die Monsunzeit schließt sich dann nochmals eine kurze Hitzeperiode an (meist bis in den Oktober hinein). Im Binnenland (Delhi, Agra, Hyderabad) herrscht während der heißen Jahreszeit eine trockene Hitze.
In Südindien herrscht tropisches Klima. In der heißen Zeit von April bis Juni herrscht eine trockene Hitze.
In Südost-Indien ist die Regenzeit von Mitte Oktober bis Ende November. Entlang der Küste sind die heißen Monate mit hoher Luftfeuchtigkeit verbunden.
Beste Reisezeit
Die Monate November bis März sind für Indien die angenehmste Reisezeit. Eine Ausnahme davon bilden die Bergregionen Indiens, da hier die Monate Juni bis August die beste Reisezeit darstellen, wenn die Region schneefrei ist.
Hinweis: Delhi zählt zu den atemberaubendsten Metropolen der Welt. Die Größe der Stadt bringt oftmals die Herausforderungen von Bevölkerungsdichte und Industrieansammlung mit, so dass je nach Wetterlage Beeinträchtigungen durch Luftverschmutzung nicht auszuschließen sind. Menschen mit Atmungs- und Kreislaufproblemen befragen dazu am besten Ihren Arzt.
WÄHRUNG
Indische Rupie (INR); 1 Rupie = 100 Paise
Derzeitiger Kurs:
1 CHF = ca. 72,00INR
(Stand: Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Kommerzielle internationale Flugverbindungen von und nach Indien bleiben bis auf weiteres, untersagt. Ein- und Ausreise sind somit derzeit nicht möglich.
Der nationale Eisenbahn- und Flugverkehr wurde eingeschränkt wieder aufgenommen. Mit stark reduzierten Verbindungsangeboten ist zu rechnen ebenso wie mit strengen Hygienevorschriften. Die Nutzung der Covid-19-Tracking-App „Aarogya Setu“ ist teilweise verpflichtend. In einzelnen Bundesstaaten gilt verpflichtende Quarantäne für ankommende Passagiere.
Indien hat die Gültigkeit aller an Ausländer erteilten Visa, bis zur Aufhebung des Verbots kommerziellen internationalen Reiseverkehrs, ausgesetzt. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wieder-Zulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „Overstay“ verzichtet.
Die seit dem 25. März 2020 geltende Ausgangssperre wurde bis vorerst zum 30. Juni 2020 verlängert. Orts- und lageabhängige Lockerungen der Ausgangssperre außerhalb der Containment Zones (abgesperrte Gebiete mit hohen COVID-19-Infektionszahlen) sind möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/fokus/focus5.html
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE
Nach Indien ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Besonderheiten: Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten und verwahren Sie ihren Reisepass sicher. Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten und es kann zur mehrtägigen Verzögerung kommen.
Bei einem Aufenthalt von über 6 Monaten besteht die Pflicht sich beim District Foreigners’ Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) innerhalb der ersten 14 Tage registrieren zu lassen. Es empfiehlt sich bei Reisen über 180 Tagen bei Abreise eine Steuerbescheinigung mit sich zu führen.
Bitte beachten: Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Diese Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen müssen nicht genehmigt werden, es besteht jedoch eine Registrierungspflicht nach Ankunft. Die Nicobaren (Nicobar Islands) sind derzeit für Touristen nicht zugänglich.
Reisehinweis: Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, sowie Jammu, wird derzeit abgeraten. Ausgenommen hiervon ist der Landesteil Ladakh. Durch anhaltende Spannungen in der Grenzregion kann es derzeit zu besonderen Sicherheitsanordnungen kommen. Auch von nicht erforderlichen Reisen nach Assam und Tripura wird abgeraten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Indien benötigt. Ein Visum kann bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden oder es kann ein e-Visum über das Internet beantragt werden. Normale Visa berechtigen zu einem Aufenthalt von 6 Monaten, wobei eine mehrfache Einreise möglich ist. Das e-Visum ist ein Jahr lang gültig und berechtigt zu mehrfacher Einreise, wobei der Aufenthalt im Land jeweils 90 Tage am Stück nicht überschreiten darf.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 – 8 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Das e-Visum sollte spätestens 4 Tage vor der Einreise beantragt werden.
Besonderheiten: Die Einreise mit dem e-Visum ist nur über bestimmte Flug- und Seehäfen möglich. Die Ausreise kann hingegen an allen Grenzübergangsstellen erfolgen.
Einreise über den See- und Landweg: Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass an den Grenzübergängen die Ein- und Ausreisestempel im Reisepass vorhanden sind. Kreuzfahrtreisende müssen zudem eine Bestätigung des Reiseverlaufs vorlegen. Die Einreise über den Landweg ist mit dem e-Visum nicht möglich.
Mitzuführende Dokumente:
– zwei Passbilder
– Visumantrag
– Nachweis Zweck des Aufenthalts
– Nachweis ausreichend finanzielle Mittel
– (ggfs. Nachweis Gelbfieberimpfung)
– mindestens zwei freie gegenüberliegende Seiten im Reisepass
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Hamburg, Frankfurt am Main, München oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket besitzen, können sich für 24 Stunden ohne Transitvisum im Transitbereich des Flughafens aufhalten.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für Indien sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig, für alle Personen über 6 Monaten.
Bei der Einreise aus Ländern mit gemeldeten Polio-Erkrankungen (siehe WHO) ist der Nachweis einer oralen Polioimpfung, die nicht jünger als sechs Wochen und nicht älter als ein Jahr sein darf, gefordert. Ein Impfnachweis nach WHO-Standard ist mitzuführen. Allerdings ist der Impfnachweis für Ausländer, die in einem der Polio-infizierten Länder leben und nach Indien reisen, nicht erforderlich. Ebenso ist der Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, die in Indien leben und eines dieser Länder bereisen.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Indien empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Typhus
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition in Endemiegebieten
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Cholera
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass im Reiseziel aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Zika-Virus
– Chikungunya-Fieber
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber